Projekt „Teamwork“

Der erste Teil der Renovierung beim 1.FC Wacker 1921 Lankwitz ist vollzogen. Am Samstag, 01.08.2020, trafen sich die fleißigen Helfer und legten sich ins Zeug.

Es ist viel passiert…

  • Der gesamte Platz wurde gesäubert
  • Der Pavillon wurde abgekärchert und gesäubert
  • Die Auswechselbänke sind jetzt gestrichen und gesäubert
  • Der Vorplatz wurde vom Unkraut befreit (durch Abbrennen)
  • Das Wacker-Gebäude wurde abgekärchert und grundiert
  • Das Pumpenhaus wurde abgekärchert und grundiert (und auch das Dach gesäubert)
  • und vieles mehr

Es gab leckeres Frühstück vom Casinobetreiber und Mittags grillte er noch für die Mannschaft. Insgesamt eine gelungene Wacker-Aktion. 

Der zweite Teil (Fassade streichen) folgt am Samstag, 08.08.2020, von 09:00-15:00 Uhr. Herzlichen Dank an alle Helfer, die dabei waren oder noch sein werden.

Wacker hinterlässt Spuren

Auch im Urlaub scheint der 1.FC Wacker 1921 Lankwitz bei manchen Mitgliedern präsent zu sein. Stefan Jäger schickte uns diesen Urlaubsgruß aus Dänemark.

Aufstiege 2020

Corona hatte uns allen eine außergewöhnliche Saison beschert. Doch nach regem Austausch und Diskussionen zur Bewertung wurde die Saison beendet. Es steht nun fest: Der 1. FC Wacker 1921 Lankwitz hat insgesamt vier Aufsteiger bei seinen Mannschaften.

Wir gratulieren zu diesem Erfolg!

Flamme - in Gedenken. Quelle: Pixabay/rockslash2

Abschiede

Der Verein gleich zwei traurige Mitteilungen.

Am 6. Mai verstarb unser Sportsfreund Dieter Mehlis.

Aus einer persönlichen Mitteilung:
Vielen Dank, für die liebevolle Gemeinschaft, Freude und den Spaß am Fußball, welches Ihr meinem Vater gegeben habt. Das war sein Verein mit Herz und Seele.

Die Beisetzung findet am 12. Juni im engsten Kreis in Lankwitz statt.

Am 20. Mai verstarb auch unser geschätzter Sportskamerad Dieter-Klaus „John“ Boldt.

Eine feierliche Urnenbeisetzung findet am 2. Juli um 11:00 Uhr auf dem Ev. Kirchhof Marienfelde statt.

Wir sind unsäglich traurig und unsere Gedanken sind bei den Familien und Freunden.

Farbe bekennen in Corona-Zeiten

Eine sehr schöne Idee von Daniela S. – der Mundschutz für bekennende Wackeraner… 🙂

Lasst uns wissen, wie Ihr mit der Situation umgeht und das Beste daraus macht. Gerne auch als Kommentar.

Eine runde Sache!

Kleine Alltagsprobleme meistert ein Wackeraner problemlos, wie die 2. E eindrucksvoll beweist.

#StayHome and be a team

Die Mädchen und Damen des 1.FC Wacker 1921 Lankwitz zeigen, dass man auch dann ein Team sein kann, wenn man nicht am selben Ort ist.
#StayHome #StaySafe #PlayTogether #FlattenTheCurve #W21EinTeam

Dringender Aufruf!

Liebe Trainer und Betreuer, liebe Wackeraner,
wie Ihr sicherlich wisst, ist in Berlin am 14.03.2020 die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin in Kraft getreten.

Gem. § 4 Abs. 1 der Verordnung ist der „Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios u. ä. […] untersagt.“
Demnach ist es insbesondere untersagt, die Sportanlagen (unsere auf Wacker, wie auch alle anderen in Berlin) für private Nutzung wie Training, Spiele o.ä. zu betreten.
Nun hat uns die Berliner Polizei informiert, dass es in den letzten Tagen im Bezirk immer wieder zu Verstößen gegen die Verordnung kam, sprich: zahlreiche Personen wurden auf den geschlossenen Sportstätten angetroffen.
Daher wird die Polizei es bei den bisher ausgesprochenen Platzverweisen nicht mehr belassen, sondern vielmehr unverzüglich Strafanzeige stellen.

Hintergrund:
Wer die Sportstätten derzeit nutzt, kann sich mitunter strafbar machen.

  1. Da die Sportanlagen derzeit für die Öffentlichkeit gesperrt sind, besteht die Möglichkeit, sich des Hausfriedensbruchs gem. § 123 Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch) strafbar zu machen, wenn man die Sperren überwindet und das jeweilige Gelände betritt.
    „Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
  2. Darüber hinaus ist aber auch ein Verstoß gegen die o.g. Verordnung denkbar, was möglicherweise gem. § 74 f. IfSG (Infektionsschutzgesetz) strafbar wäre:
    § 74 IfSG: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit oder einen in § 7 genannten Krankheitserreger verbreitet.“
    § 75 IfSG: „(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
  3. einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 2, § 30 Abs. 1 oder § 31, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, zuwiderhandelt,
  4. entgegen § 42 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 42 Abs. 5 Satz 1, oder § 42 Abs. 3 eine Person beschäftigt oder eine Tätigkeit ausübt,
  5. ohne Erlaubnis nach § 44 Krankheitserreger verbringt, ausführt, aufbewahrt, abgibt oder mit ihnen arbeitet oder
  6. entgegen § 52 Satz 1 Krankheitserreger oder Material abgibt.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer einer Rechtsverordnung nach § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 oder Abs. 2 Nr. 4 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist.
    (3) Wer durch eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung eine in § 6 Abs. 1 Nr. 1 genannte Krankheit oder einen in § 7 genannten Krankheitserreger verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, soweit nicht die Tat in anderen Vorschriften mit einer schwereren Strafe bedroht ist.
    (4) Handelt der Täter in den Fällen der Absätze 1 oder 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
    (5) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 24 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, dieser auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 Abs. 1, eine Person behandelt.“

Wir, der Vorstand von Wacker Lankwitz bitten Euch daher, unseren Hinweis dringend zu beachten und den Sportstätten fernzubleiben!
Der Sinn des Verbots liegt ja nicht in der bloßen Beachtung von Gesetzen oder darin, Weisungen der Behörden ernst zu nehmen. Grund ist, uns selbst und unsere Mitmenschen davor zu bewahren, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anzustecken und erheblich zu schädigen.
Wir sind uns sicher, dass wir Wackeraner alle so solidarisch sind, und es uns daher nicht schwerfällt, einfach mal eine Zeitlang den Sportstätten fernbleiben können.
Vielen herzlichen Dank und viele Grüße #einTeam
Euer Vorstand

Turnier der Ü30/38 in Prag

Die Einladung zum Hallenturnier in Prag kam von der SG Wieso Prag. Die Spieler berichten selbst: Wir sind mit neun Mann hingefahren und hatten uns dafür ein Sprinter geliehen. Die Unterkunft war im Hotel ILF in Prag. Nach der Ankunft am Freitag Abend gab es eine Begrüßung des Veranstalters – danach konnten wir alle was essen und hatten den Abend zu freien Verfügung.
Am Samstag früh fuhr der Bus um 8:15 Uhr zur Halle. Es war eine futsal Halle mit Gummibelag, aber sehr gut erhalten.
Das Turnier ging von 09 bis 13 Uhr. Danach konnten wir alle noch ein isotonisches Getränk zu uns nehmen.
Wir hatten einige Siege und ein paar Unentschieden, kamen letztendlich auf den 6. Platz. Insgesamt war das Turnier sehr fair und es lief reibungslos, da alle nur Spaß am Sport hatten.

Zurück im Hotel gab es Mittagessen und danach wurden wir abgeholt zum Sightseeing am Wenzelsplatz. Dort anzukommen war schon nicht mehr so einfach, da immer wieder Getränke für den Nachschub geholt werden mussten. Wir haben uns die Altstadt und den Platz samt Glockenspiel angeschaut, sind dann in Pub gegangen und haben ein Rugbyspiel England gegen Wales angeschau.
Um 19 Uhr sind wir zu unserem Restaurant gelaufen, das komplett für uns gebucht war – das „Gambrinus“, eine bekannte Gaststätte, die ihr Bier selbst braut. Dort gab es auch nochmal Essen.
Im Anschluss wurden wir und unsere Herren vom Veranstalter für das Sommerturnier eingeladen, das auf Rasen stattfinden und auf dem Gelände von Sparta Prag stattfinden soll.
Der restliche Abend war zur freien Verfügung.
Vor Ort haben wir noch drei Mannschaften zu unseren Sommer Cup eingeladen:
– ESV Hoyerswerda
– FC Bitterfeld
– FCW Stechovice

Danach gingen einige ins Hotel und der Rest stürzte isch ins Nachtleben.
Am Sonntag nach dem Frühstück fuhren wir wieder zurück nach Berlin.