Dringender Aufruf!

Liebe Trainer und Betreuer, liebe Wackeraner,
wie Ihr sicherlich wisst, ist in Berlin am 14.03.2020 die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin in Kraft getreten.

Gem. § 4 Abs. 1 der Verordnung ist der „Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios u. ä. […] untersagt.“
Demnach ist es insbesondere untersagt, die Sportanlagen (unsere auf Wacker, wie auch alle anderen in Berlin) für private Nutzung wie Training, Spiele o.ä. zu betreten.
Nun hat uns die Berliner Polizei informiert, dass es in den letzten Tagen im Bezirk immer wieder zu Verstößen gegen die Verordnung kam, sprich: zahlreiche Personen wurden auf den geschlossenen Sportstätten angetroffen.
Daher wird die Polizei es bei den bisher ausgesprochenen Platzverweisen nicht mehr belassen, sondern vielmehr unverzüglich Strafanzeige stellen.

Hintergrund:
Wer die Sportstätten derzeit nutzt, kann sich mitunter strafbar machen.

  1. Da die Sportanlagen derzeit für die Öffentlichkeit gesperrt sind, besteht die Möglichkeit, sich des Hausfriedensbruchs gem. § 123 Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch) strafbar zu machen, wenn man die Sperren überwindet und das jeweilige Gelände betritt.
    „Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
  2. Darüber hinaus ist aber auch ein Verstoß gegen die o.g. Verordnung denkbar, was möglicherweise gem. § 74 f. IfSG (Infektionsschutzgesetz) strafbar wäre:
    § 74 IfSG: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit oder einen in § 7 genannten Krankheitserreger verbreitet.“
    § 75 IfSG: „(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
  3. einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 2, § 30 Abs. 1 oder § 31, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, zuwiderhandelt,
  4. entgegen § 42 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 42 Abs. 5 Satz 1, oder § 42 Abs. 3 eine Person beschäftigt oder eine Tätigkeit ausübt,
  5. ohne Erlaubnis nach § 44 Krankheitserreger verbringt, ausführt, aufbewahrt, abgibt oder mit ihnen arbeitet oder
  6. entgegen § 52 Satz 1 Krankheitserreger oder Material abgibt.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer einer Rechtsverordnung nach § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 oder Abs. 2 Nr. 4 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist.
    (3) Wer durch eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung eine in § 6 Abs. 1 Nr. 1 genannte Krankheit oder einen in § 7 genannten Krankheitserreger verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, soweit nicht die Tat in anderen Vorschriften mit einer schwereren Strafe bedroht ist.
    (4) Handelt der Täter in den Fällen der Absätze 1 oder 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
    (5) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 24 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, dieser auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 Abs. 1, eine Person behandelt.“

Wir, der Vorstand von Wacker Lankwitz bitten Euch daher, unseren Hinweis dringend zu beachten und den Sportstätten fernzubleiben!
Der Sinn des Verbots liegt ja nicht in der bloßen Beachtung von Gesetzen oder darin, Weisungen der Behörden ernst zu nehmen. Grund ist, uns selbst und unsere Mitmenschen davor zu bewahren, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anzustecken und erheblich zu schädigen.
Wir sind uns sicher, dass wir Wackeraner alle so solidarisch sind, und es uns daher nicht schwerfällt, einfach mal eine Zeitlang den Sportstätten fernbleiben können.
Vielen herzlichen Dank und viele Grüße #einTeam
Euer Vorstand

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