Entwurf Satzung 2025
Liebe Sportsfreunde,
für die Jahreshauptversammlung liegt ein Vorschlag für eine Satzungsänderung vor. Anlass für den Entwurf: Diese Änderungen zeigen eine umfassende Überarbeitung und Anpassung der Satzung an aktuelle Anforderungen und Gegebenheiten. Anbei der Entwurf als PDF zum Download. Zum Vergleich die aktuelle Satzung von 2022.
Anbei noch eine Übersicht der geänderten Satzungsteile
Vorschlag | Bisher | |
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§1 Name und Sitz | Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen. | Der Verein ist am 08.09.1956 unter der Nr. 95 VR 2543 Nz in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen worden. |
§2 Verbandszugehörigkeit | Austritt aus dem BFV kann nur durch Dreiviertel-Mehrheit der Jahreshauptversammlung beschlossen werden. | Austritt aus dem BFV kann nur durch Vierfünftel-Mehrheit der Jahreshauptversammlung beschlossen werden. |
§3 Zweck | Förderung und Pflege von Sport als Körperertüchtigung. | Förderung des Amateursports, insbesondere des Fußballsports. |
§4 Finanzfragen/Finanzierung | Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen, Fördermittel, Spenden und Rücklagen. | Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. |
§5 Mitgliedschaft | Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Kündigung, Streichung von der Mitgliederliste oder Ausschluss. | Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. |
§6 Aufnahme | Aufnahme erfolgt durch Bewerbung in Textform beim Vorstand. | Aufnahme erfolgt durch den Vereinsvorstand nach schriftlicher Anmeldung. |
§7 Ende der Mitgliedschaft | Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Kündigung, Streichung von der Mitgliederliste oder Ausschluss. | Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. |
§8 Finanzielle Verpflichtungen | Bei finanziellem Sonderbedarf kann die Mitgliederversammlung eine Umlage beschließen. | Beiträge, Aufnahmegebühr und Umlage werden durch die Jahreshauptversammlung festgelegt. |
§9 Vorstand | Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Schatzmeister, 1. Jugendleiter und Geschäftsführer. Beisitzer können zusätzlich gewählt werden. | Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern, einschließlich Beisitzer. |
§10 Jugendabteilung | Einführung einer Jugendabteilung zur Förderung des Vereinszwecks. | Keine spezifischen Regelungen zur Jugendabteilung |
§11 Ausschüsse | Ausschüsse werden zur unterstützenden Verwaltung des Vereins eingesetzt. | Ausschüsse werden für den ordnungsgemäßen Ablauf der Vereinsverwaltung eingesetzt. |
§12 Ältestenrat | Ältestenrat wird für zwei Jahre gewählt. | Ältestenrat wird von der Jahreshauptversammlung gewählt. |
§13 Kinder- und Jugendschutz | Einführung von Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz. | Keine spezifischen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz. |
§14 Maßregelungen | Maßregelungen bei Verstößen gegen die Satzung oder Vereinsordnungen. | Maßregelungen bei Verstößen gegen die Vereinssatzung. |
§15 Kassenprüfer | Kassenprüfer werden für zwei Jahre bestellt. | Kassenprüfer werden von der Jahreshauptversammlung gewählt. |
§16 Datenschutz | Einführung von Regelungen zum Datenschutz. | Keine spezifischen Regelungen zum Datenschutz. |
§17 Auflösung des Vereins | Zustimmung von 4/5 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. | Zustimmung von Dreivierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich. |
§18 Redaktionelle Satzungsänderungen | Änderungen der Satzung aufgrund von Beanstandungen des Registergerichtes oder der Finanzbehörde können vom Vorstand beschlossen werden. | Keine spezifischen Regelungen zu redaktionellen Satzungsänderungen. |